Dabei wird deutlich: Wer in den heißen Sommertagen textilfrei baden möchte, kann das grundsätzlich tun, allerdings unter bestimmten Bedingungen.
Wie Alfred Sigloch, Präsident des Deutschen Verbands für Freikörperkultur, im Artikel betont, gilt:
„Grundsätzlich ist FKK in Deutschland nicht strafbar.“
Nacktbaden sei erlaubt, solange niemand belästigt werde und keine lokalen Verbote bestehen. In einigen Orten, wie zuletzt in Hohenwutzen, kursieren zwar immer wieder Gerüchte über Verbote, doch diese erweisen sich häufig als unbegründet. So stellte die zuständige Verwaltung klar, dass am Großen Krebssee aktuell kein Verbot besteht.
Auch aus Städten wie Potsdam wird ein entspannter Umgang mit dem Thema gemeldet: Dort gibt es laut Stadtsprecherin keine Regelung gegen FKK, und an beliebten Badestellen wie dem Heiligen See oder entlang der Havel ist Nacktbaden seit langem etabliert.
Wer sicher gehen will, sollte ausgewiesene FKK-Bereiche oder Angebote von Vereinen nutzen, rät Sigloch.
Christian Utecht, Präsident des FKK-Landesverbands Berlin-Brandenburg, wünscht sich zudem insgesamt mehr Toleranz und Gelassenheit im Umgang mit Freikörperkultur:
„Mehr Freiheit ist immer gut.“
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